Rechtsgebiet
Golden Visa & Einwanderung
Griechenland bietet eines der attraktivsten Investorenvisa-Programme Europas. Die Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens, für Investoren und ihre Familien aus Drittstaaten.
Die griechische Golden Visa gewährt Staatsangehörigen von Drittstaaten, die Investitionen in Griechenland tätigen, meist durch den Erwerb von Immobilien, einen fünfjährigen Aufenthaltstitel. Der Titel wird alle fünf Jahre verlängert und umfasst die Familienangehörigen des Investors, mit Zugang zum Schengen-Raum.
Das Verfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung: Prüfung des Immobilienstatus, notarielle Urkunde, steuerliche Erfassung (Steuernummer AFM), Eröffnung eines griechischen Bankkontos und Einreichung des Antrags bei der zuständigen Behörde. Die Kanzlei koordiniert jeden Schritt in enger Abstimmung mit dem Mandanten.
Über die Golden Visa hinaus bearbeitet die Kanzlei Aufenthaltstitel für abhängige Familienangehörige, Daueraufenthalt, digitale Nomaden und weitere Kategorien des Einwanderungsrechts.
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